Domain anwalt-arbeitsrecht-oldenburg.de kaufen?

Produkte zum Begriff Kollektivvertrag:


  • ZEUGNIS DER BRAUT Tasse
    ZEUGNIS DER BRAUT Tasse

    WEISSE TASSE von Les Éphémères. Ein perfektes Geschenk für EVG / EVJF. Das Muster WITNESS OF THE BRIDE wird in Frankreich in unserer Werkstatt in Toulouse auf eine sehr bequeme, hochwertige Keramiktasse gedruckt

    Preis: 26.18 € | Versand*: 0.00 €
  • ZEUGNIS DER BRAUT 2 Tasse
    ZEUGNIS DER BRAUT 2 Tasse

    WEISSE TASSE von Les Éphémères. Ein perfektes Geschenk für EVG UND EVJF. Das Muster WITNESS OF THE BRIDE 2 wird in Frankreich in unserer Werkstatt in Toulouse auf eine sehr bequeme, hochwertige Keramiktasse gedruckt

    Preis: 26.18 € | Versand*: 0.00 €
  • Anwalt Abel - Die komplette Serie  [11 DVDs]
    Anwalt Abel - Die komplette Serie [11 DVDs]

    Er ist der Mann für besondere Fälle: Anwalt Jean Abel ist chronisch pleite, liebt guten Wein und seine kesse Assistentin, die er nur Baby Jane nennt. Der erfolglose Ex-Galerist kehrte wieder zu seinen Wurzeln zurück und kämpft nun mit Intellekt, List und aufbrausender Gelassenheit gegen das Verbrechen und für seine Klienten. Aber wie das Leben so spielt, steht Abel trotz vieler erfolgreicher Prozesse am Ende meist doch mit leeren Händen da ... Die ZDF-Reihe „Anwalt Abel“ zählt neben „Liebling Kreuzberg“ zu den ersten Anwaltsserien im deutschen Fernsehen überhaupt. Geschrieben von Erfolgsautor Fred Breinersdorfer („Sophie Scholl - Die letzten Tage“, „Der Chinese“) begründete dieser Klassiker zusammen mit anderen Formaten den „Samstags-Krimi“ im ZDF und wurde zum großen Publikumserfolg. Die komplette Serie in einer Box auf 11 DVDs.

    Preis: 59.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer« blau, Avery Zweckform, 21x29.7 cm
    Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer« blau, Avery Zweckform, 21x29.7 cm

    Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer«, Anwendungsbereich: Vordrucke, diverse, Chlorfrei: Ja, Höhe: 297 mm, Ausführung der Bindung: Kopfleimung, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 3 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 1 Blatt, Besonderheiten: für kaufmännische Arbeitnehmer, auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung, Flächenmasse des Papiers: Blatt 1: 60g/m2, Blatt 2: 55 g/m2, Breite: 210 mm, Farbe der Durchschläge: blau, Farbe des Papiers: blau, Abheftlochung vorhanden: Ja, selbstdurchschreibend: Ja, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 2-fach, selbstdurchschreibend, Durchschreibepapier vorhanden: Ja, Papierprodukte/Formularbuch/Arbeitsvertrag & Berichtsheft

    Preis: 13.86 € | Versand*: 9.50 €
  • Wer verhandelt Kollektivvertrag Österreich?

    Der Kollektivvertrag in Österreich wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften verhandelt. Dabei vertreten die Arbeitgeberverbände die Interessen der Unternehmen und die Gewerkschaften die Interessen der Arbeitnehmer. Die Verhandlungen finden auf Branchenebene statt und regeln unter anderem Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeiten. Ziel ist es, faire Bedingungen für alle Beschäftigten in einer Branche zu schaffen und soziale Standards zu gewährleisten. Letztendlich müssen sich beide Seiten auf einen gemeinsamen Kollektivvertrag einigen, der dann für alle Beschäftigten in der Branche verbindlich ist.

  • Wer ist Kollektivvertrag angehörig?

    Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe regelt. Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen tätig sind, das an den Kollektivvertrag gebunden ist, profitieren von den darin festgelegten Regelungen, wie z.B. Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Somit sind Arbeitnehmer, die in einem solchen Unternehmen beschäftigt sind, automatisch dem Kollektivvertrag angehörig. Dies bietet den Arbeitnehmern einen gewissen Schutz und sorgt für faire Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Branche.

  • Wer macht den Kollektivvertrag?

    Der Kollektivvertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt. Diese Verhandlungen finden auf Branchenebene statt und regeln die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in einem bestimmten Wirtschaftszweig. Der Kollektivvertrag legt unter anderem Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen fest. Er ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der jeweiligen Branche verbindlich und gilt für einen festgelegten Zeitraum. Wer letztendlich den Kollektivvertrag abschließt, hängt von den Verhandlungspartnern und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab.

  • Ist ein Kollektivvertrag verpflichtend?

    Ein Kollektivvertrag ist in der Regel verbindlich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Vertrags fallen. Das bedeutet, dass die im Kollektivvertrag festgelegten Regelungen und Bestimmungen für alle Parteien verpflichtend sind. Arbeitgeber müssen sich an die darin festgelegten Arbeitsbedingungen halten, während Arbeitnehmer Anspruch auf die im Vertrag festgelegten Rechte und Leistungen haben. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Kollektivvertrag nur dann verpflichtend ist, wenn er für die jeweilige Branche oder den jeweiligen Wirtschaftszweig gilt. Es ist ratsam, sich über die geltenden Kollektivverträge zu informieren, um sicherzustellen, dass man die entsprechenden Regelungen einhält.

Ähnliche Suchbegriffe für Kollektivvertrag:


  • Leinwandbild Arbeitszeit
    Leinwandbild Arbeitszeit

    Neueste Drucktechnologie UVgel FLXfinish. Bilder auf Leinwand sind widerstandsfähig gegen Abrieb, Kratzer und Schmutz. Material – hochwertigster Einlagestoff 130 g/m2, hergestellt in Deutschland. Die Bildoberfläche wird mit UV-Strahlen gehärtet, daher ist keine zusätzliche Laminierung erforderlich. Leinwand ist auf einen 2 cm dicken MDF-Rahmen gespannt. Das Bild ist beidseitig bedruckt, benötigt keinen zusätzlichen Rahmen und kann direkt aus der Verpackung aufgehängt werden. Die Produktion erfolgt in der Europäischen Union im Auftrag des einzelnen Kunden.

    Preis: 41.54 € | Versand*: 0.00 €
  • Waschtisch Oldenburg
    Waschtisch Oldenburg

    Waschbecken aus hochwertigen Keramik

    Preis: 452.02 € | Versand*: 25.00 €
  • HP CarePack - 3 Jahre - Arbeitszeit und Ersatzteile
    HP CarePack - 3 Jahre - Arbeitszeit und Ersatzteile

    HP CarePack - 3 Jahre - Arbeitszeit und Ersatzteile

    Preis: 1183.02 € | Versand*: 4.99 €
  • HP CarePack - 1 Jahr - Arbeitszeit und Ersatzteile
    HP CarePack - 1 Jahr - Arbeitszeit und Ersatzteile

    HP CarePack - 1 Jahr - Arbeitszeit und Ersatzteile

    Preis: 102.41 € | Versand*: 4.99 €
  • Für wen gilt kein Kollektivvertrag?

    Für selbstständige Unternehmer gilt in der Regel kein Kollektivvertrag, da sie ihre Arbeitsbedingungen und Gehälter selbst festlegen. Auch leitende Angestellte, die überwiegend eigenverantwortlich arbeiten und Personalverantwortung tragen, fallen oft nicht unter einen Kollektivvertrag. Zudem können bestimmte Branchen oder Betriebe von der Kollektivvertragsregelung ausgenommen sein, wenn sie beispielsweise tarifliche Sonderregelungen haben. Praktikanten, Volontäre und geringfügig Beschäftigte sind ebenfalls oft nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt. Insgesamt gibt es also verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen, für die kein Kollektivvertrag gilt.

  • Wo wird der Kollektivvertrag veröffentlicht?

    Der Kollektivvertrag wird in der Regel von den Sozialpartnern, also den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, ausgehandelt. Nach der Unterzeichnung wird der Kollektivvertrag beim Arbeits- und Sozialministerium hinterlegt. Dort kann er von den betroffenen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern eingesehen werden. Zudem wird der Kollektivvertrag oft auf den Websites der jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände veröffentlicht. Arbeitnehmer:innen können auch ihren Betriebsrat oder die Personalabteilung um Informationen zum Kollektivvertrag bitten.

  • Wer schließt einen Kollektivvertrag ab?

    Ein Kollektivvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen. Diese beiden Parteien vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer bestimmten Branche oder Region. Der Kollektivvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Er gilt dann für alle Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Vertrags fallen, unabhängig davon, ob sie Mitglied der Gewerkschaft sind oder nicht. Durch den Kollektivvertrag sollen faire und einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der Branche gewährleistet werden.

  • Warum ist ein Kollektivvertrag wichtig?

    Ein Kollektivvertrag ist wichtig, weil er die Arbeitsbedingungen und -rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festlegt und somit für faire und gerechte Arbeitsverhältnisse sorgt. Er schützt die Beschäftigten vor Ausbeutung und sichert ihnen angemessene Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche. Durch die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern werden sozialpartnerschaftliche Beziehungen gestärkt und Konflikte vermieden. Zudem trägt ein Kollektivvertrag zur Stabilität und Planbarkeit in Unternehmen bei, da klare Regelungen für alle gelten. Letztlich fördert er auch die Solidarität unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, da sie gemeinsam für ihre Interessen eintreten können.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.