Produkte zum Begriff Betriebsrat:
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ZEUGNIS DER BRAUT Tasse
WEISSE TASSE von Les Éphémères. Ein perfektes Geschenk für EVG / EVJF. Das Muster WITNESS OF THE BRIDE wird in Frankreich in unserer Werkstatt in Toulouse auf eine sehr bequeme, hochwertige Keramiktasse gedruckt
Preis: 26.18 € | Versand*: 0.00 € -
ZEUGNIS DER BRAUT 2 Tasse
WEISSE TASSE von Les Éphémères. Ein perfektes Geschenk für EVG UND EVJF. Das Muster WITNESS OF THE BRIDE 2 wird in Frankreich in unserer Werkstatt in Toulouse auf eine sehr bequeme, hochwertige Keramiktasse gedruckt
Preis: 26.18 € | Versand*: 0.00 € -
Anwalt Abel - Die komplette Serie [11 DVDs]
Er ist der Mann für besondere Fälle: Anwalt Jean Abel ist chronisch pleite, liebt guten Wein und seine kesse Assistentin, die er nur Baby Jane nennt. Der erfolglose Ex-Galerist kehrte wieder zu seinen Wurzeln zurück und kämpft nun mit Intellekt, List und aufbrausender Gelassenheit gegen das Verbrechen und für seine Klienten. Aber wie das Leben so spielt, steht Abel trotz vieler erfolgreicher Prozesse am Ende meist doch mit leeren Händen da ... Die ZDF-Reihe „Anwalt Abel“ zählt neben „Liebling Kreuzberg“ zu den ersten Anwaltsserien im deutschen Fernsehen überhaupt. Geschrieben von Erfolgsautor Fred Breinersdorfer („Sophie Scholl - Die letzten Tage“, „Der Chinese“) begründete dieser Klassiker zusammen mit anderen Formaten den „Samstags-Krimi“ im ZDF und wurde zum großen Publikumserfolg. Die komplette Serie in einer Box auf 11 DVDs.
Preis: 59.99 € | Versand*: 0.00 € -
Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer« blau, Avery Zweckform, 21x29.7 cm
Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer«, Anwendungsbereich: Vordrucke, diverse, Chlorfrei: Ja, Höhe: 297 mm, Ausführung der Bindung: Kopfleimung, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 3 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 1 Blatt, Besonderheiten: für kaufmännische Arbeitnehmer, auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung, Flächenmasse des Papiers: Blatt 1: 60g/m2, Blatt 2: 55 g/m2, Breite: 210 mm, Farbe der Durchschläge: blau, Farbe des Papiers: blau, Abheftlochung vorhanden: Ja, selbstdurchschreibend: Ja, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 2-fach, selbstdurchschreibend, Durchschreibepapier vorhanden: Ja, Papierprodukte/Formularbuch/Arbeitsvertrag & Berichtsheft
Preis: 13.86 € | Versand*: 9.50 €
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Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz?
Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz? Ja, gemäß § 15 Abs. 1 KSchG genießen Ersatzmitglieder des Betriebsrats denselben Kündigungsschutz wie ordentliche Betriebsratsmitglieder. Das bedeutet, dass sie während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr nach deren Ende nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise eine Zustimmung des Betriebsrats oder die Genehmigung des Arbeitsgerichts. Somit sind Ersatzmitglieder vor einer möglichen Benachteiligung aufgrund ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Tätigkeit geschützt.
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Warum hat der Betriebsrat einen besonderen Kündigungsschutz?
Der Betriebsrat hat einen besonderen Kündigungsschutz, um seine Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Ohne diesen Schutz könnten Arbeitgeber Betriebsratsmitglieder leichter loswerden, wenn sie unbequeme Entscheidungen treffen oder Kritik äußern. Der Kündigungsschutz soll somit die Arbeit des Betriebsrats vor Einschüchterung und Repressalien schützen und sicherstellen, dass er seine gesetzlich verankerten Aufgaben im Sinne der Arbeitnehmer wahrnehmen kann. Letztendlich dient der Kündigungsschutz auch der Stärkung der Arbeitnehmerrechte und der Förderung einer fairen Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung.
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Kann der Betriebsrat eine Abmahnung verhindern?
Kann der Betriebsrat eine Abmahnung verhindern? Der Betriebsrat kann in bestimmten Fällen eine Abmahnung verhindern, indem er sich für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzt und mögliche Konflikte frühzeitig löst. Durch eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber kann der Betriebsrat dazu beitragen, dass Probleme im Vorfeld geklärt werden und es nicht zu einer Abmahnung kommt. Zudem kann der Betriebsrat bei Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermitteln und Lösungsvorschläge erarbeiten, um eine Abmahnung zu vermeiden. Letztendlich liegt es jedoch in der Verantwortung des Arbeitgebers, ob eine Abmahnung ausgesprochen wird oder nicht.
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Kann der Betriebsrat eine Abmahnung aussprechen?
Kann der Betriebsrat eine Abmahnung aussprechen? Nein, der Betriebsrat ist nicht befugt, Abmahnungen auszusprechen, da dies eine Aufgabe des Arbeitgebers ist. Der Betriebsrat kann jedoch bei Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermitteln und gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung herbeiführen. Der Arbeitgeber ist für die Durchführung von disziplinarischen Maßnahmen wie Abmahnungen zuständig und muss dabei die gesetzlichen Vorgaben und arbeitsvertraglichen Regelungen beachten. Der Betriebsrat kann jedoch im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte bei der Personalangelegenheiten mitwirken und die Interessen der Arbeitnehmer vertreten.
Ähnliche Suchbegriffe für Betriebsrat:
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Leinwandbild Arbeitszeit
Neueste Drucktechnologie UVgel FLXfinish. Bilder auf Leinwand sind widerstandsfähig gegen Abrieb, Kratzer und Schmutz. Material – hochwertigster Einlagestoff 130 g/m2, hergestellt in Deutschland. Die Bildoberfläche wird mit UV-Strahlen gehärtet, daher ist keine zusätzliche Laminierung erforderlich. Leinwand ist auf einen 2 cm dicken MDF-Rahmen gespannt. Das Bild ist beidseitig bedruckt, benötigt keinen zusätzlichen Rahmen und kann direkt aus der Verpackung aufgehängt werden. Die Produktion erfolgt in der Europäischen Union im Auftrag des einzelnen Kunden.
Preis: 41.54 € | Versand*: 0.00 € -
Waschtisch Oldenburg
Waschbecken aus hochwertigen Keramik
Preis: 452.02 € | Versand*: 25.00 € -
HP CarePack - 3 Jahre - Arbeitszeit und Ersatzteile
HP CarePack - 3 Jahre - Arbeitszeit und Ersatzteile
Preis: 1183.02 € | Versand*: 4.99 € -
HP CarePack - 1 Jahr - Arbeitszeit und Ersatzteile
HP CarePack - 1 Jahr - Arbeitszeit und Ersatzteile
Preis: 102.41 € | Versand*: 4.99 €
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Ist ein Gespräch mit dem Betriebsrat Arbeitszeit?
Ist ein Gespräch mit dem Betriebsrat Arbeitszeit? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den arbeitsvertraglichen Regelungen, der Unternehmenspolitik und den gesetzlichen Bestimmungen. In der Regel wird ein Gespräch mit dem Betriebsrat als Arbeitszeit angesehen, da es im Interesse des Unternehmens und der Arbeitnehmer liegt, eine gute Zusammenarbeit zu pflegen. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen und Vereinbarungen im Unternehmen zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich sollte die Frage, ob ein Gespräch mit dem Betriebsrat als Arbeitszeit zählt, im Vorfeld mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung geklärt werden.
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Was kann der Betriebsrat gegen eine Abmahnung tun?
Was kann der Betriebsrat gegen eine Abmahnung tun? Der Betriebsrat kann die Abmahnung überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, wenn sie unrechtmäßig ist. Er kann mit dem Arbeitgeber verhandeln, um eine Lösung zu finden und die Interessen des Arbeitnehmers zu vertreten. Der Betriebsrat kann auch darauf hinwirken, dass der Arbeitnehmer durch Schulungen oder Unterstützung dabei unterstützt wird, zukünftige Verstöße zu vermeiden. Letztendlich kann der Betriebsrat den Arbeitnehmer dabei unterstützen, gegen die Abmahnung vorzugehen, falls dies notwendig ist.
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Was kann der Betriebsrat bei einer Abmahnung tun?
Was kann der Betriebsrat bei einer Abmahnung tun? Der Betriebsrat hat das Recht, die Abmahnung zu überprüfen und gegebenenfalls zu widersprechen, wenn er der Meinung ist, dass sie unberechtigt ist. Er kann auch mit dem Arbeitgeber verhandeln, um eine Einigung zu erzielen oder eine alternative Lösung zu finden. Darüber hinaus kann der Betriebsrat den Arbeitnehmer unterstützen und beraten, wie er auf die Abmahnung reagieren kann. In einigen Fällen kann der Betriebsrat auch rechtliche Schritte einleiten, um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen.
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Bis wann Urlaubsanspruch Mutterschutz?
Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes besteht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass die werdende Mutter auch während des Mutterschutzes weiterhin Anspruch auf ihren gesetzlichen Urlaub hat. Dieser kann entweder vor Beginn des Mutterschutzes genommen werden oder auch nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz. Es ist wichtig, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt und die Arbeitnehmerin ihn auch nach dem Mutterschutz noch geltend machen kann. Es empfiehlt sich daher, den Urlaub rechtzeitig zu planen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
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